AS Kinder- und Seniorenstiftung

Die Better Real Estate GmbH wird 10 % der Gewinne der Gesellschaft der Allgemeinheit zu Gute kommen lassen.

So werden mit den Geldern gemeinnützige Projekte einer schon seit längerer Zeit bestehenden gemeinnützigen Stiftung gefördert.

 

Die rechtlichen Rahmendaten der Stiftung für die Verwendung der Spenden sind nachfolgend veröffentlicht:

§ 1 Name, Rechtsstand

Die Stiftung führt den Namen „AS Kinder- und Seniorenstiftung“. Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung und wird von der Stiftung „Kinderfonds“, eine  rechtsfähigen öffentlichen Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München, verwaltet.

 

§ 2 Stiftungszweck

1. Die Stiftung hat den Zweck, Kindern und Jugendlichen in akuten Notlagen – unabhängig von Nationalität, sozialem Stand oder Religion – zu helfen und dazu beizutragen, dass sich die Situation von Kindern und Jugendlichen langfristig verbessert. Darüber hinaus hat die Stiftung den Zweck, Bildung und Erziehung sowie Sport zu fördern. Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO) und ist selbstlos tätig.

 

2. Der mildtätige Stiftungszweck wird verwirklicht durch

  • die finanzielle Unterstützung von Hilfsprojekten für bedürftige Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen, seelischen oder finanziellen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (z.B. Betreuungsangebote für schwerstbehinderte oder traumatisierte Kinder) sowie
  • die direkte finanzielle Unterstützung von Kindern Bzw. deren Familien die, aufgrund ihres körperlichen, geistigen, seelischen oder finanziellen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

 

3. Der gemeinnützige Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

  • die finanzielle Unterstützung von Hilfsprojekten für Kinder (z.B. Kinderheime, Beratungsstellen, ambulante und stationäre Kinderbetreuungsprojekte),
  • die finanzielle Unterstützung von Bildungs- und Erziehungsprojekten,  beispielsweise zur Vermittlung ganzheitlicher Lernmethoden bzw. des Erlernens von Lesen und Rechnen auf spielerische Weise;
  • die finanzielle Förderung des Sports wie z.B. gemeinnützige Sportvereine,
  • die Durchführung eigener Hilfsmaßnahmen wie beispielsweise Kinderfreizeiten.

 

4. Sofern die Stiftung nicht selbst oder durch eine Hilfsperson tätig wird, kann sie ihre Mittel gemäß § 58 Nr. 1 AO auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu den vor bezeichneten, steuerbegünstigten Zwecken zuwenden.

 

5. Bei der Projektförderung in Deutschland werden Einrichtungen bedacht, die selbst als gemeinnützig bzw. mildtätig anerkannt sind. Bei der Förderung von ausländischen Projekten durch Einrichtungen in Deutschland werden Körperschaften bedacht, die selbst steuerbegünstigt sind. Bei der direkten Förderung von gemeinnützigen Projekten im Ausland bedient sich die Stiftung mit Hilfspersonen.

 

6. Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften und/oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die andere gemeinnützige Zwecke verfolgen als in Abs. 1 sind zulässig, dürfen jedoch nicht überwiegen.


Auf den nachfolgenden Seiten können Sie Projekte sehen, die die AS Kinder- und Seniorenstiftung bereits gefördert hat!

Wenn Sie selbst eine Idee für ein gutes Projekt haben, das Unterstützung benötigt, dann freuen wir uns auf Ihre Anregungen und Vorschläge! Vielen Dank für die Zusammenarbeit und Ihre Weiterempfehlungen! Durch die Zusammenarbeit mit uns arbeiten Sie mit einer hohen Wirtschaftlichkeit und tun daneben automatisch auch noch Gutes!

 

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

 

Ihr AS Kinder- und Seniorenstiftungs Team

AS Kinder- und Seniorenstiftung

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Gesamtsumme der Spenden

400.650,00

Durch die AS Kinderstiftung bisher geförderte Projekte:

Josè Carrera Stiftung
Kinder rheuma stiftung
Artist for Kids e.V
Kindernothilfe
Katja Ebstein Stiftung
Michael Roll Stiftung
Malisa Home
Franz Beckenbauer Stiftung
Paulihof Kinderschutz
Make a Wish
Frohes Herz e.V.
„Jeder einzelne Euro hilft den Richtigen!“
Bankverbindung für Spenden für die AS Kinder- und Seniorenstiftung:

AS Kinder- und Seniorenstiftung

IBAN: DE76 7002 0500 3750 8100 81

BIC: BFSWDE33MUE

Bank für Sozialwirtschaft

Kontakt

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!